Evangelischer Friedhof Hasbergen
So finden Sie hin

Auf dem Friedhof Hasbergen rund um die über 800 Jahre alte St.-Laurentius-Kirche an der Hasberger Dorfstraße finden unsere Gemeindeglieder ihre letzte Ruhestätte – für die Lebenden ist er ein Ort der Stille, Andacht und Erinnerung.
Der Friedhof liegt auf einer Wurt. Er wurde mit wachsender Bevölkerung der Gemeinde ständig erweitert und ist heute eine Anlage mit 3.300 Gräbern.

Leitbild ist der grüne, blühende Friedhof. Dies fällt auch BesucherInnen durch die gepflegten Grabstellen und sauberen Wege angenehm auf. Alle Grabstellen sind in Ost-West-Richtung ausgerichtet, so dass die Verstorbenen der aufgehenden Sonne entgegen blicken – eine altes Symbol für die Auferstehung. Wer am Rande des Friedhofs steht oder auf einer der Bänke sitzt, kann seinen Blick über die Wiesen in Richtung Ochtum und Weser schweifen lassen. Viele Besucher/ -Innen nutzen auch die Möglichkeit zu Besinnung und Gebet in unserer Kirche. Auf dem Friedhof befinden sich noch etliche sehr alte Grabsteine auf Familiengrabstellen.



Der Friedhof wird nun schon in vierter Generation von Familie Hetebrink gepflegt.
Die Kirchengemeinde Hasbergen legt großen Wert darauf, dass jede/r Verstobene würdig bestattet wird. Da der Friedhof Hasbergen ein christlicher Friedhof ist, können hier nur verstorbene Mitglieder christlicher Kirchen bestattet werden sowie deren Angehörige.
Für Trauerfeiern darf die Kirche bei verstorbenen Gemeindemitgliedern genutzt werden. Die Nutzung der Kirche ist kostenlos, nur die Ausschmückung und das Orgelspiel müssen bezahlt werden. Bestattungen sind montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr (in den Wintermonaten bis 13.00 Uhr) und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr möglich und müssen bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden. Den Antrag stellt in der Regel das Bestattungsinstitut.
Es kann bei Sarg- und Urnenbestattungen zwischen mehreren Varianten gewählt werden
- Sarg- und Urnenbestattungen in Wahlgräbern (Liegezeit 30 Jahre). Bei einem Wahlgrab können Sie sich die Grabstelle und die Anzahl der Grabplätze selbst aussuchen und nach Ende der Liegezeit auch verlängern. Urnenwahlgrabstellen sind 70 x 70 cm groß, hier können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
- Sarg- und Urnenbestattungen in Reihengräbern (Liegezeit 25 Jahre). Ein Reihengrab ist immer ein Einzelgrab. Hier bestimmt die Friedhofverwaltung die Grabstelle. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Überall geht der Trend hin zu „pflegefreien Gräbern“. Aus diesem Grund sind pflegefreie Urnenbeisetzungen im Rasengräberfeld oder in Urnengemeinschaftsgräbern mit einer Dauerbepflanzung möglich. Im Rasengräberfeld können auch Sargbestattungen vorgenommen werden. Die Pflege der Grabstellen im Rasengräberfeld und in den Urnengemeinschaftsgräbern werden ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen. Grabschmuck darf hier nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden.
Einige grundsätzliche Anmerkungen zu pflegefreien Grabstellen: Bedenken Sie bei der Auswahl der Grabart, dass über eine lange Zeit jeder Besuch an der Grabstelle ein Stück Trauerbewältigung ist. Wir machen die Erfahrung, dass gerade auch das Bepflanzen und Gestalten für die Trauernden etwas sehr Wohltuendes ist. Der „gesellschaftliche Trend“ geht heute zur pflegefreien Bestattung, wohl auch, um den Angehörigen die Arbeit nicht zuzumuten. Wir haben aber festgestellt, dass viele Ehepartner oder Kinder später darunter leiden, dass es an den pflegefreien Gräbern keine persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Sie können z.B. auf einem Rasengrab zwar eine Blume bei dem Liegestein ablegen, diese wird aber beim nächsten Rasenschnitt entfernt. Lassen Sie sich daher vor der Auswahl gerne von unserem Friedhofswärter oder von einem Pastor/einer Pastorin beraten.
Durch die Bepflanzung entsteht eine besondere Friedhofsatmosphäre um unsere alte Kirche, die wir natürlich so weit wie möglich erhalten wollen, da sie auch den Menschen im Umgang mit Ihrer Trauer hilft.
Auf unserem Friedhof ist es auch möglich, auf einer Sternenkindergrabstelle Kinder mit einer Trauerfeier beizusetzen, die im Mutterleib oder kurz nach der Geburt verstorben sind.
Anonyme Bestattungen sind nicht erlaubt, da die Würde jedes einzelnen Menschen als Geschöpf Gottes auch dadurch ausgedrückt wird, dass er am Ende des Lebens eine würdige Grabstelle bekommt, an der zu sehen ist, wer hier seine letzte Ruhestätte gefunden hat. Auf dem Rasengräberfeld sind Liegesteine vorgegeben, auf den Urnengemeinschaftsgräbern sind Stelen aufgestellt, auf die Namenstafeln angebracht werden. Für alle anderen Grabstellen sind Grabsteine vorgesehen. Bei der Auswahl sind die Vorgaben der Friedhofssatzung einzuhalten. Die Steinmetzte sind darüber informiert und helfen Ihnen bei der Auswahl. Die Kirchengemeinde schreibt in ihrer Friedhofssatzung vor, dass nur Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die nachweislich nicht aus „ausbeuterischer Kinderarbeit“ stammen.
Die Friedhofssatzung und die Gebührenordnung können Sie unter den entsprechenden Links finden:
So finden Sie hin
Weitere Informationen und Serviceleistungen
Informationsportal der Delmenhorster Friedhöfe

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