Wenn ein Angehöriger gestorben ist, suchen die meisten Menschen Hilfe, Trost und Orientierung. Die Kirche hilft Ihnen dabei.
Wie erfährt der Pfarrer, dass mein Angehöriger gestorben ist?
In der Regel rufen Sie zunächst einen Bestatter an, der dann den Pfarrer informiert. Sie können sich aber auch direkt mit uns in Verbindung setzen. Das empfiehlt sich, wenn Sie sofort seelsorgerliche Hilfe oder eine Aussegnung wünschen.
Was ist eine Aussegnung?
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Orten gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie Ihren Pfarrer und äußern Sie Ihre Wünsche.
Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungsunternehmen?
Das Bestattungsunternehmen hilft und begleitet sie bei allen notwendigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Beerdigung und der Grabpflege, aber auch bei allen rechtlich notwendigen Formalien.
Wann kann ich auf dem Hasberger Friedhof beerdigt werden?
Wenn Sie Mitglied einer christlichen Kirche sind oder bereits dort eine Grabstelle haben, können Sie auch dort beerdigt werden. Ausgetretene können nur ohne christliche Trauerfeier auf unserem Friedhof bestattet werden, wenn der Nutzungberechtigte, der eine Grabstelle erwerben möchte, Mitglied der Kirche ist.
Wofür bezahle ich Kirchensteuern, wenn ich dann auf dem Friedhof noch mal extra bezahlen muss?
Aus Kirchensteuern wird bei einer Beerdigung in Hasbergen die Nutzung der Kirche, der Dienst des Pfarrers, des Küsters und des Organisten bezahlt.
Kann ich, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin, trotzdem kirchlich beerdigt werden?
Das ist grundsätzlich nicht möglich. Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Bestattung gilt dann aber nicht als kirchliche Bestattung.
Mein Familienmitglied ist nicht in der Kirche gewesen. Werde ich trotzdem von der Kirche begleitet?
Ja, wenn Sie das wünschen. Eine kirchliche Bestattung ist aber auch dann nicht möglich. Ob stattdessen ein Gedenkgottesdienst, in dem Sie Ihre Trauer verarbeiten können, gefeiert wird, liegt im Ermessen des Seelsorgers. Bedenken Sie bitte auch, dass wir es oft nicht von selbst erfahren, wenn ein Mensch gestorben ist, der nicht in der Kirche war.
Unser Kind ist vor der Taufe gestorben. Kann es kirchlich bestattet werden?
Ja, selbstverständlich. Ebenso kann auch ein totgeborenes Kind auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden.
Kann ich für die Trauerfeier auch besondere Wünsche äußern (Musik, Mitwirkung von Angehörigen usw.)?
Das können Sie. Sprechen Sie diesen Wunsch beim Trauergespräch an. Haben Sie Verständnis dafür, wenn örtliche oder kirchliche Traditionen, die technischen Möglichkeiten oder Ihr Pfarrer nicht alle Wünsche erfüllen können. Etwaige Kosten, z.B. für Musiker, müssen Sie selbst tragen.