Beerdigung

Wenn ein Angehöriger gestorben ist, suchen die meisten Menschen Hilfe, Trost und Orientierung. Die Kirche hilft Ihnen dabei. 

Wie erfährt die Gemeinde, dass mein Angehöriger gestorben ist?

Indem Sie oder das Bestattungsinstitut möglichst bald nach dem Tod Ihres Angehörigen bei Pastor / Pastorin anrufen.

Was ist eine Aussegnung?

Es ist möglich, dass bereits vor der Trauerfeier ein Pastor / eine Pastorin ins Sterbehaus kommt und den Verstorbenen segnet. Fragen Sie gerne nach und äußern Sie Ihre Wünsche.

Wann kann ich auf dem Hasberger Friedhof beerdigt werden?

Wenn Sie Mitglied einer christlichen Kirche sind oder bereits dort eine Grabstelle haben, können Sie auch dort beerdigt werden. Ausgetretene können nur ohne christliche Trauerfeier auf unserem Friedhof bestattet werden, wenn der Nutzungberechtigte, der eine Grabstelle erwerben möchte, Mitglied der Kirche ist.

Wofür bezahle ich Kirchensteuern, wenn ich dann auf dem Friedhof noch mal extra bezahlen muss?

Aus Kirchensteuern wird bei einer Beerdigung die Nutzung der Kirche, sowie der Dienst des Pfarrers und des Küsters bezahlt. Die Friedhofsgebühren finanzieren die Instandhaltung des Friedhofs und die Arbeiten rund um die Beisetzung.

Kann ich, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin, trotzdem kirchlich beerdigt werden?

Das ist nicht möglich. Stattdessen kann ein/e Redner/in eine Trauerfeier im Beerdigungsinstitut durchführen.

Mein Familienmitglied ist nicht in der Kirche gewesen. Werde ich trotzdem von der Kirche begleitet?

Ja, wenn Sie das wünschen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Pastor / Pastorin.

Unser Kind ist vor der Taufe gestorben. Kann es kirchlich bestattet werden?

Ja, selbstverständlich. Ebenso kann auch ein totgeborenes Kind auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden.

Kann ich für die Trauerfeier auch besondere Wünsche äußern (Musik, Mitwirkung von Angehörigen usw.)?

Das können Sie. Sprechen Sie diesen Wunsch beim Trauergespräch an.